Veranstaltung: | 1. Kreismitgliederversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 1.9 Beschluss über das Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 03.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.01.2025, 14:07 |
A1: Wahlordnung zur Wahlversammlung am 11.01.2025: Wahl einer OB-Kandidat*in für die Kommunalwahl 2025
Antragstext
Antrag an die Wahlversammlung der Kölner GRÜNEN am 11.01.2025
- Anwendungsbereich
Die Wahlversammlung der Kölner GRÜNEN bestimmt in Vorbereitung auf die Wahl
des*der Oberbürgermeister*in der Stadt Köln 2025 den*die grüne*n Kandidat*in.
- Ablauf der Wahl
Es erfolgt
- die Vorstellung der Kandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge,
- mit anschließender verbundener Einzelwahl durch die Wahlversammlung.
- Wahlberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Wahlversammlung im Wahlgebiet (entspricht
dem Stadtgebiet Köln) wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist,
- Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist,
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz)
wohnt
- und Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
- Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag, d.h. am 14.09.2025:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union innehat,
- einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- am Wahltag mindestens 23 Jahre alt ist,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- und nicht von der Wählbarkeit oder der Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Es sind die Unvereinbarkeitsvorschriften nach §13 Kommunalwahlgesetz zu
beachten.
- Wahlverfahren
Für das Wahlverfahren gilt:
- Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die nach Aufforderung
durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der Abstimmung,
ihre Kandidatur unmissverständlich angemeldet haben. Jede*r
wahlberechtigte Teilnehmer*in ist vorschlagsberechtigt.
- Die Wahl findet als verbundene Einzelwahl statt. Jede*r Wahlberechtigte
hat eine Stimme. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dort
sind nur diejenigen Kandidat*innen zugelassen, die im ersten
Abstimmungsgang 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten haben.
Berechtigte Kandidat*innen können zurückziehen. Den Wahlgang erhält, wer
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
- Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet im dritten Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen aus dem
zweiten Wahlgang statt. Den Wahlgang gewinnt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Trifft dies auf keine*n der
beiden Kandidat*innen zu, so wird die Wahl neu eröffnet. Es können dann
alle Berechtigten nach Punkt 3 kandidieren.
- Ansonsten gilt die Geschäftsordnung der GRÜNEN Köln.
- Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen
Alle Kandidat*innen hatten die Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen
Bewerbung. Die formalen Vorgaben dafür waren für alle Kandidat*innen gleich.
Alle eingereichten schriftlichen Bewerbungen wurden für die Versammlung in
Antragsgrün bereitgestellt.
Zur mündlichen Bewerbung gilt:
- Es können sich alle Kandidat*innen bis zu 15 Minuten lang vorstellen. Bei
mehreren Kandidat*innen erfolgt die Vorstellung in alphabetischer
Reihenfolge des Nachnamens.
- Während der Vorstellung können Fragen an den*die Kandidat*in gerichtet
werden. Je Kandidat*in werden bis zu 4 Fragen quotiert gelost. Für ihre
Beantwortung stehen je Kandidat*in bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Sollten
keine Fragen an eine*n Kandidat*in vorliegen, kann die*der Kandidat*in die
5 Minuten zur Ergänzung seiner*ihrer Vorstellung nutzen.
Begründung
erfolgt mündlich
Kommentare
Heinz L. Bayen:
und
5. Wahlverfahren
sind nach meinem Verständnis NICHT praktikabel.
Ich habe keine schriftliche Bewerbung gefunden.