Einladung zur 1. Kreismitgliederversammlung 2025 – Nominierung OB
Liebe Mitglieder,
während die Weihnachtspause bevorsteht, blicken wir bereits voller Vorfreude auf das neue Jahr 2025. Mit diesem Schreiben laden wir Euch herzlich ein, gemeinsam mit uns in das politische Jahr zu starten und an der ersten Kreismitgliederversammlung des neuen Jahres teilzunehmen:
Samstag, den 11. Januar 2025, um 12:30 Uhr
im
Comedia Theater
Vondelstraße 4–8, 50677 Köln
Diese Kreismitgliederversammlung hat einen besonderen Anlass: Gemeinsam werden wir unsere Kandidatin für die Oberbürgermeister*innenwahl im September 2025 nominieren. Die OB-Findungskommission hat ihren Auftrag mit großer Sorgfalt und großem Engagement abgeschlossen. Nach intensiven Diskussionen und einer umfassenden Abwägung aller Vorschläge spricht sie ihre Empfehlung für:
Berîvan Aymaz
aus. Das detaillierte Anschreiben der Findungskommission findet Ihr im Anhang.
Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen bitten wir hier um Anmeldung bis zum 05.01.2025.
Neumitgliedertreffen
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn, um 12:00 Uhr, findet ein Treffen für unsere Neumitglieder statt. Dort werden wir Euch die Abläufe einer Mitgliederversammlung näherbringen und Fragen klären.
Barrierefreiheit
Das Comedia Theater ist barrierefrei zugänglich, inklusive rollstuhlgerechter Toiletten. Die sanitären Einrichtungen sind geschlechtsneutral. Die Beiträge und Reden erfolgen in deutscher Lautsprache. Solltet Ihr weitere Bedürfnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit haben (z. B. Gebärdensprachdolmetschung), meldet Euch bitte rechtzeitig bei uns, damit wir entsprechende Unterstützung organisieren können.
Kinderbetreuung
Falls Ihr eine Kinderbetreuung benötigt, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr, unter Angabe des Alters der Kinder. Später eingehende Anfragen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir freuen uns darauf, mit Euch bei der 1. Kreismitgliederversammlung 2025 wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen und in den Austausch zu gehen.
Mit herzlichen Grüßen
Euer Kreisvorstand
Im Folgenden findet ihr einige ergänzende Hinweise zur Wahlversammlung im Rahmen der KMV:
Ausweispflicht
Bitte bringt unbedingt Eure Personalausweise mit, um euer Stimmrecht bei der Wahl ausüben zu können!
Bewerbung
Die Redezeit beträgt 15 Minuten. Für die Beantwortung von Fragen stehen weitere 5 Minuten zur Verfügung.
Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag:
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union innehat,
einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
am Wahltag mindestens 23 Jahre alt ist,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
und nicht von der Wählbarkeit oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Es sind die Unvereinbarkeitsvorschriften nach §13 Kommunalwahlgesetz zu beachten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Kreismitgliederversammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
Mindestens 16 Jahre alt ist,
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist,
seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) wohnt
und Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.